Mit den ersten Sonnenstrahlen besinnen sich viele Freizeitradler wieder ihres Drahtesels, der im Keller überwintert hat. Damit die Freude an dem praktischen, umweltfreundlichen und preisgünstigen Fortbewegungsmittel, das ganz nebenbei auch noch fit macht bzw. hält, lange erhalten bleibt, sollten Radler einige Grundsätze zu ihrer Sicherheit beherzigen, denn schließlich birgt das Gefährt ohne Knautschzone auch massive Risiken.
Im Jahr 2007 stieg die Anzahl der Fahrradunfälle mit Personenschaden auf ca. 80 000 an, das waren fast 3 % mehr als im Vorjahr. Neben Kindern sind vor allem Senioren betroffen – und in über 80 Prozent der Unfälle kommt es zu Kopfverletzungen. Daher empfiehlt es sich, vor Antritt der Fahrt erst einmal die Sicherheitsstandards des eigenen Zweirads zu checken.
Fahrradwege
Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot.
Straßennutzung
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
Beleuchtung
In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.
Telefonieren
Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.
Ampel
Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Geschwindigkeit
Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten sollten.
Alkohol am Lenker
Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.