Fahrradwege
Sind gekennzeichnete Fahrradwege vorhanden, müssen diese von Radfahrern auch benutzt werden. Auch auf den Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot.
Straßennutzung
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Straße benutzen. Ausnahme: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
Beleuchtung
In der Dämmerung, bei Dunkelheit und wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen Radfahrer das Licht einschalten. Die Rad-Beleuchtung muss auch am Tag funktionieren.
Telefonieren
Auch Radfahrer dürfen während der Fahrt nicht mit dem Handy telefonieren oder gar eine SMS schreiben.
Ampel
Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Geschwindigkeit
Von wegen langsam: Auch Fahrradfahrer müssen ihre Geschwindigkeit an die Verkehrssituation anpassen. Das heißt auch, dass sie sich beispielsweise in Spielstraßen an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten sollten.
Alkohol am Lenker
Alkohol ist nicht nur unsportlich, sondern auch beim Radfahren tabu. Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt und einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins rechnen.
